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Vorteile der Miete bei Investitionsgütern

Jeder, der ein Gewerbe betreibt, weiß, dass er täglich neue Entscheidungen treffen muss. Dabei stehen insbesondere die Entscheidungen für diverse Investitionsgüter, wie z.B. Gabelstapler, an der Tagesordnung.

Doch bei der Wahl dieser Güter geht es in erster Linie nicht darum, welches Modell, Ausstattung oder Preis ausschlaggebend ist. Vielmehr steht zunächst die Entscheidung an, den benötigten Gabelstapler zu kaufen oder lediglich zu mieten. Dabei gilt es die jeweiligen Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen. Die erste Frage, die sich dabei stellt, ist, wie oft der Gabelstapler zum Einsatz kommen wird. Handelt es sich um ein Investitionsgut, das lediglich ab und an gebraucht wird, ist die Alternative diesen zu mieten, in der Regel die günstigere. Denn im Gegensatz zum Kauf entstehen beim Mieten lediglich dann Kosten, wenn Sie den Gabelstapler tatsächlich gebrauchen. Die meisten Mietverträge sind so konzipiert, dass die gemieteten Güter bereits gegen eventuelle Schäden mit versichert sind, so dass in der Regel auch keine Reparaturkosten anfallen werden. Auch die üblichen Verschleißrisiken eines Gabelstaplers, die je nach Gebrauchshäufigkeit und -intensität variieren, treten bei einem gemieteten Gut nicht auf, denn beim Mieten haben Sie immer Anspruch auf einen funktionsfähigen Gegenstand.

Die Kosten beim Kauf oder beim Mieten können sich gravierend unterscheiden. Bei der Anschaffung eines Gabelstaplers müssen zunächst entsprechende Finanzmittel beschafft werden, sei es durch Inanspruchnahme vorhandenes Eigenkapitals oder mittels Kreditfinanzierung. Das Kapital ist dann in den Anschaffungskosten des Gabelstaplers gebunden und kann nicht anderweitig verwendet werden, gegebenenfalls können vorhandene Kreditspielräume hierdurch ausgeschöpft sein. Diese Probleme der Finanzierung entstehen bei der Miete eines Gabelstaplers nicht, denn durch den Wegfall der Anschaffungskosten wird Ihre Eigenkapitaldecke oder Kreditlinie geschont. Neben den bereits angesprochenen Reparaturaufwendungen ist auch das Einsparen anderer fixer Kosten, wie zum Beispiel Versicherungen oder Kosten für den Abstellraum, von Vorteil. Da Mietkosten immer als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, lassen sich auf diese Weise auch Steuern sparen. Diese Abzugsfähigkeit ist beim Kauf nur in Höhe der Abschreibungsbeträge möglich, die von der Finanzverwaltung gesetzlich festgelegten Nutzungsdauer abhängig ist und bei einem Gabelstapler mit acht Jahren recht hoch ist. Dadurch fällt der jährliche Betriebsausgabenabzug beim Kauf recht niedrig aus.
Das Mieten eines Gabelstaplers bietet zudem den Vorteil, dass Sie stets an den neuesten Stand der Technik angepasst sind, und sich bei der Arbeit nicht mit veralteten Maschinen herum plagen müssen, die gegebenenfalls sogar Ihre Arbeit beeinträchtigen. Das ist wichtig, um konkurrenzfähig zu bleiben. Letztendlich müssen Sie sich bei einem gemieteten Investitionsgut auch nicht um die oftmals kostenintensive Schrottentsorgung kümmern.

Erfahren Sie hier mehr: http://www.still.de/gabelstapler-mieten.html


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