Sichere Web-Entwicklung und Social Media Projekte – mit der richtigen Versicherung
So können Webentwickler für ein nicht funktionierendes Backup und Social Media Experten für eine fehlgesteuerte Kampagne zur Kasse gebeten werden. In den Bereichen Webdevelopment und Online-Marketing geht es hauptsächlich um die Absicherung von Vermögensschäden, allerdings haben zahlreiche Versicherer für diese Tätigkeitsfelder noch keinen konkreten Versicherungsschutz im Angebot, und Vermögensschäden in der Webbranche werden durch die klassische Betriebshaftpflicht-Versicherung nur unzureichend abgesichert. Hierfür bieten sich spezielle IT- bzw. Media-Haftpflichtversicherungen an, allerdings muss bei diesen auf wichtige Klauseln geachtet werden. Eine Checkliste mit den zehn wichtigsten Kriterien hilft bei der Auswahl der richtigen Versicherung.
Online-Marketing kann Unternehmen innerhalb kürzester Zeit zu einer großen Öffentlichkeit im Internet verhelfen – dazu zählt positive PR genauso wie negative. Ein positives Beispiel für ein Unternehmen der ersten Stunde im Bereich Social Media ist die Kaffeehauskette Starbucks, zu deren Facebook-Profil mittlerweile mehr als 7 Millionen User weltweit „gefällt mir“ sagen. Ein prominentes Negativbeispiel für die Unternehmenspräsenz in sozialen Netzwerken sind die vergangenen Pinnwandeinträge auf Nestlés Facebook Fanpage zur Verwendung von Palmöl in Kit Kat Schokoriegeln.
Fehler können teuer werden
Entwickelt sich eine Social Media Kampagne so zu Ungunsten eines Unternehmens, dass die virale Verbreitung negativer PR trotz Krisenmanagements und einer alternativen Social Media Strategie nur ganz allmählich gestoppt werden kann, sind Schadensersatzforderungen an den Dienstleister der Kampagne höchst wahrscheinlich. Ihm können beispielsweise Kosten für den Gewinnausfall des Auftraggebers bzw. für die langwierige Wiederherstellung seines ruinierten Images in Rechnung gestellt werden.
Genauso wenig sicher vor Schadensersatzforderungen wie Online-Marketer sind Webentwickler: Ein Programmierfehler etwa, der ein Going Live verzögert oder einen Online-Shop lahmlegt, kann das Auftraggeberunternehmen an der Fortsetzung seiner Arbeit hindern und damit ebenfalls zu erheblichen Gewinnausfällen führen und das Image schädigen. Die Schadensersatzforderungen werden dem Webdeveloper zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt.
Ob Programmierer oder Online-Marketer – wer nicht richtig versichert ist, haftet mit seinem Unternehmen oder im schlimmsten Fall mit seinem Privatvermögen. Um dieses Szenario zu verhindern, sind spezielle IT-Haftpflicht- und Media-Haftpflicht-Versicherungen erforderlich, die die typischen Risiken der Webentwickler, Webagenturen und Social Media Experten im Bereich der Vermögensschäden versichern.
Klauseln aufmerksam lesen
Das Angebot an Versicherungen, die typische Medienberufe abdecken, nimmt zwar zu, allerdings gibt es noch keine einheitlichen Standards. Umso mehr Aufmerksamkeit sollten die Aktiven der Medienbranche den konkreten Versicherungsbedingungen schenken. Besondere Vorsicht ist zum Beispiel bei folgenden Klauseln angebracht:
- Sublimite: Der Begriff bezeichnet Unterversicherungssummen für bestimmte Teilrisiken. In diesem Zusammenhang muss hinterfragt werden, ob auch diese Teilrisiken vollständig mit versichert sind.
- Einschränkungen bei Rechtsverletzungen: Beispiele für den Ausschluss vom Versicherungsschutz sind Urheberrechtsverletzungen oder Rechtsverletzungen, die grob fahrlässig begangen wurden.
- Freizeichnungsklausel: Sollte diese, beispielsweise für den Launch einer Webseite, vereinbart sein, muss sich der Dienstleister im Schadensfall auf eine schriftlich dokumentierte Freigabe berufen können, da der Versicherer sonst nicht zahlt.
- Bei der „Stand der Technik“-Klausel stellt sich die Frage, wie der jeweilige Stand der Technik definiert ist. Denn nur Vermögensschäden, bei denen die erbrachten Leistungen in den Bereichen Erstellung, Wartung und Pflege von Software bzw. Webseiten dem „Stand der Technik“ entsprechen, sind auch tatsächlich versichert.
- Ausschluss von Folgeschäden wie Umsatz- und Gewinnausfall von Kunden: Durch Umsatz- oder Gewinnausfall kann es zu erheblichen Schadensersatzforderungen kommen, wenn beispielsweise die Webseite eines Kunden über einen längeren Zeitraum ausfällt.
- Beim Ausschluss von Leistungsverzögerungen ist der Vermögensschaden nicht versichert, wenn der Dienstleister das vereinbarte Projekte erst verzögert fertigstellt.
Wichtig für Webentwickler und für Dienstleister im Bereich Social Media ist ein Vertrag, der sowohl beratende, kreative und technische Tätigkeiten versichert, da sich diese in der Medienbranche häufig überschneiden. Bei der Auswahl der richtigen Versicherung hilft die folgende Checkliste:
- Alle beruflichen Tätigkeiten und Risiken müssen insgesamt versichert sein – und zwar ohne abschließende Aufzählung der Einzelheiten, da diese bereits einschränkenden Charakter hat. Einschränkungen dürfen nur durch Ausschlüsse definiert werden.
- Alle am Projekt beteiligten Mitarbeiter müssen versichert sein. Dazu gehören auch freie Mitarbeiter und Subunternehmer.
- Sämtliche Rechtsverletzungen, wie Urheber-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits-, Lizenz- und Datenschutzrechtsverletzungen müssen in der Versicherung miteingeschlossen sein.
- Im Fall von Rechtsverletzungen darf der Vertrag keine reduzierte Deckungssumme, auch Versicherungssume genannt, enthalten. Des Weiteren sollte keine vorausgehende Recherche und Prüfung durch Anwälte verlangt, und es darf nicht die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden.
- Verträge mit Gebührenselbstbehalt sind zu vermeiden, da in diesen Fällen das eigene Honorar von der Schadensersatzzahlung des Versicherers abgezogen wird.
- Die Versicherungssumme für die wichtigsten Vermögensschäden sollte ausreichend hoch bemessen sein. Marktüblich sind Deckungssummen zwischen 250.000 Euro und 1 Million Euro.
- Bei internationaler Zusammenarbeit sollte der Versicherungsschutz für die EU und die europäischen Nicht-EU-Mitgliedsstaaten gelten. Dadurch wird das Projekt in Puncto internationaler Zusammenarbeit versichert und zudem das Problem gelöst, dass Rechtsverletzungen im Internet regional schwer einzugrenzen sind.
- Die Selbstbeteiligung muss für den Versicherten in Form eines konkreten Betrags klar festgelegt sein. Prozentangaben stellen ein Risiko bei größeren Schäden dar.
- Zusätzlich zu den in der Medienbranche üblichen Vermögensschäden können in Web- und Social Media Projekten auch Personen- oder Sachschäden auftreten. Für den Fall, dass diese nicht von der Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden, muss hierfür das Versicherungspaket erweitert werden.
- Versicherer, die auf den IT- und Medienbereich spezialisiert sind, können das jeweilige Versicherungserfordernis besser einschätzen als branchenfremde Versicherer. Darüber hinaus verfügen sie über mehr Erfahrung bei der Schadensabwicklung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass konkrete Versicherungsangebote für die Internetbranche zwar erst im Kommen sind, aber es schon gute Möglichkeiten zur Absicherung gibt. Eine hilfreiche Übersicht hierzu bietet beispielsweise exali Net-IT, ein Online-Versicherungsportal für IT-Experten und -Dienstleister. Um bei Schadensersatzforderungen nicht mit dem Unternehmen oder gar mit dem Privatvermögen zu haften, gilt es, sämtliche Leistungen und Tätigkeiten sowie alle Projektmitarbeiter vollständig und auf internationalem Niveau abzusichern. Von besonderer Bedeutung ist in der Medienbranche die Absicherung von Vermögensschäden – und zwar durch Versicherer, die auf den IT- und Medienbereich spezialisiert sind.
Quelle: www.t3n.de



