Mittelstand und Innovationsmanagement
Ein zielstrebiges und Kosten-Nutzen optimiertes Innovationsmanagement ist daher unerlässlich für eine günstige Marktposition und den Erhalt von Beschäftigung. Grundsätzlich lassen sich Neuerungen in Produkt- und Prozessinnovationen unterschieden.
Innovationen können in einem mittelständischen Unternehmen durch verschiedene Prozesse begünstigt beziehungsweise vorangetrieben werden. Diese unterscheiden sich vor allem innerhalb der strukturellen und finanziellen Voraussetzungen. Daraus resultierend ergibt sich keine Allgemeinlösung für ein nachhaltiges Innovationskonzept. Eine grundlegende individuelle Analyse des Unternehmens ist als fundierte Basis nötig. Grundsätzlich lassen sich die im Folgenden aufgeführten Innovationskonzepte unterscheiden. Zur Ausschöpfung des innerbetrieblichen Innovationspotenzials ist die fächerübergreifende Kollaboration zu nennen. Durch eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Teilbereichen des Unternehmens entstehen Synergieeffekte, die einen geringen finanziellen Einsatz erfordern und für die Belegschaft ein Motivationsschub bedeuten. Die Schaffung eines kreativen Arbeitsumfeldes, in Verbindung mit Anreizen für die Arbeitnehmer, kann den Innovationsprozess positiv beeinflussen. Firmeninterne Innovationsmaßnahmen sind in ihrer Kosten-Nutzen-Relation positiv zu bewerten.
|
Neben dem innerbetrieblichen Potenzial eines Unternehmens stehen weiter reichende Mechanismen zur Schaffung von Innovationen zur Verfügung. Eine komplexere Möglichkeit stellt die Bildung von Clustern dar. Ziel von Unternehmensclustern ist die Vernetzung von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Dienstleistern, Zulieferern und Fördereinrichtungen. Die Clusterbildung ermöglicht eine Vielzahl von Synergieeffekten und greift auf einen großen Pool von Akteuren mit eigenem Erfahrungsschatz zurück. |
Der Erfolg von Clustern ist wirtschaftlich nahezu unumstritten, da sich die finanzielle und strukturelle Belastung auf die beteiligten Partner verteilt. Nachteilig ist die erforderliche Logistik, die eine straffe Organisation zwischen den einzelnen Mitgliedern erfordert. Wichtig ist zudem, dass ein gemeinsames Interesse an der Thematik vorliegt und somit bereits zu Beginn ein Perspektivenplan vorliegt. Für mittelständische Unternehmen liegt die Chance darin in regionalen Clustern ein Schwerpunkt zu schaffen, der alle Beteiligten gegenüber der jeweiligen Konkurrenz in eine vorteilhafte Position bringt. Im Gegensatz zur innerbetrieblichen Innovationsförderung gelingt es durch geschickte Clusterbildung die Marktposition stärker zu festigen oder gar auszubauen. Durch eine erfolgreiche Clusterbildung kann sich das einzelne Unternehmen zudem wieder stärker auf seine Kernkompetenzen konzentrieren.
Neben den Clustern, mit weitreichenden Kooperationen auf verschiedenen Unternehmenssektoren, kann die Schaffung von Forschungsnetzwerken gezielt an neuen Technologien beziehungsweise Prozessen arbeiten. Dies bietet den Vorteil, dass die infrastrukturellen Planungen zwischen den Partnern weniger weitreichend ausfallen. Somit ist keine großangelegte Koordinierung zwischen den einzelnen Akteuren notwendig und der Basisbetrieb kann ungehindert weitergehen. Im Gegenzug bleibt die Kooperation jedoch auf einen speziellen Sektor begrenzt, was die Möglichkeit einer marktbeherrschenden Stellung des Verbundes einschränkt.
Weitere Methoden für einen innovativen Fortschritt im Unternehmen stellen Best- beziehungsweise Good-Practice dar. Im Falle von Best Practice findet eine Neustrukturierung der Anwendungsprozesse statt, die auf bewährte und effiziente Verfahren, Technik und Geschäftsprozesse setzt. Diese Entwicklung bezieht sich auf den Gesamtbetrieb, mit all seinen Teilbereichen. Ziel der Good-Practice Methode ist die Neuorganisation eines oder mehrerer Teilbereiche. Dies verhindert eine komplette Neustrukturierung, beschränkt jedoch den maximalen Maßnahmenertrag. Aufgrund der kostenintensiven Umstrukturierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist Best-Practice im Mittelstand schwer umzusetzen. Über Good-Practice lässt sich jedoch eine verträgliche Neuausrichtung erreichen.
Aufgrund des finanziellen und strukturellen Aufwandes, gerade für mittelständische Unternehmen, ist der Schutz von Innovationen besonders wichtig. Schließlich machen sich Innovationen aus betriebswirtschaftlicher Sicht nur dann bezahlt, wenn sie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den anderen Marktteilnehmern mit sich bringen. Grundsätzlich lassen sich strategische und rechtliche Mechanismen unterscheiden. Rechtlich gesehen, kann das alleinige Nutzungsrecht zum Beispiel durch patentrechtliche Verfahren erreicht werden. Nachteilig wirkt sich jedoch aus, dass nicht alle Innovationsprozesse nach dem Patentrecht schützenswert sind. Dies gilt in erster Linie für prozessorientierte Innovationen. Außerdem bedeutet die mit einem Patentschutz einhergehende Offenlegungspflicht ein Risiko, ist es dadurch für Mitbewerber möglich einen Einblick in die genauen Daten zu bekommen. Neben dem Patentrecht sind Urheberschutz, Geschmacksmusterschutz und die Schaffung einer Schutzmarke weitere rechtliche Schutzmechanismen. Es bleibt im Einzelfall abzuwägen, welche die passende Wahl ist.
Eine strategische Methode zur Sicherung wettbewerbsrelevanter Innovationen ist die Schaffung von möglichst großen Zeitvorsprüngen vor den Mitbewerbern. Damit geht einher, dass die Geheimhaltung im- und außerhalb des Betriebes für diesen Zeitraum gewahrt sein muss. In Abhängigkeit von dem Innovationspotenzial kann ein ausreichend langer Zeitraum zu einer Etablierung beziehungsweise marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens führen. Mit der Geheimhaltung steht die Personalpolitik in enger Verbindung. Durch langfristige Arbeitsverträge mit Schlüsselpersonen kann eine Abwanderung zu Mitbewerbern verhindert werden. Somit kann ein Wissenstransfer unterbunden werden. Dies hat im Nebeneffekt zur Folge, dass auch das Innovationspotenzial der Firma erhalten bleibt und auch zukünftig mit weiteren Neuerungen zu rechnen ist.



