Elektroautos erfordern neue Gesetze
„Elektromobilität ist ein neuer Markt mit eigenen Regeln und Regelungsbedarf“, sagt Dr. Peter Bachmann, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Noerr in München.
Eine Hürde auf dem Weg zur e-mobilen Gesellschaft ist die fehlende Infrastruktur. Die Errichtung von Stromzapfsäulen im öffentlichen Straßenraum, insbesondere von Großstädten, ist für die Genehmigungsbehörden Neuland. Im Gesetz ist der Bau einer Ladestation auf dem Gehweg oder zwischen einzelnen Stellplätzen nicht vorgesehen. Vor allem in Ballungsräumen werden solche Ladestationen aber gebraucht, wenn Elektroautos Verbreitung finden sollen. „Damit flächendeckend die notwendige Ladeinfrastruktur entsteht und der Systemwechsel auf den Weg gebracht wird, braucht es jetzt Mut und kreative Gestaltungen im Dialog mit den Behörden“, sagt Bachmann.
Neben Genehmigungsfragen beschäftigen die Branche auch produktbezogene Vorgaben, wie sie etwa im Batteriegesetz oder der REACH-Verordnung enthalten sind. „Schon bei der Entwicklung eines Bauteils muss man die Entsorgung planen“, sagt der Anwalt. Eine übersehene oder vergessene Produktverantwortung kann teuer werden. Ist das Produkt mit knapper Marge kalkuliert, können die Kosten für Produktpflichten den Gewinn aufzehren.
Unsicheres Terrain ist für viele Unternehmen auch das Technikrecht. Vor allem junge und innovative Unternehmen seien erfahrungsgemäß nicht mit den komplexen Normen vertraut, erläutert Bachmanns Kollege Dr. Thomas Klindt. Der Professor für deutsches und europäisches technisches Sicherheitsrecht an der Universität Kassel ist. Eine böse Folge euphorischer Technikbegeisterung sei häufig ein behördlicher Vertriebsstopp gegen die Produkte, so Klindt. „Das bedeutet: kein Umsatz, bis der Fall geklärt ist.“
Überlebenswichtig für innovative Unternehmen sei es, Erfindungen rechtzeitig zu patentieren. „Mit dem Eintragen eines Patents ist es aber nicht getan“, sagt der Noerr-Patentrechtler Dr. Ralph Nack. Um sich im Wettbewerb durchzusetzen, könne eine gezielte Patentverletzungsklage oder aber auch ein Angriff auf Schutzrechte von Wettbewerbern erforderlich sein. Um Kosten zu sparen, können Bündnisse und Lizenzstrategien die richtige Entscheidung sein. „Hier sollten Unternehmen von sich aus aktiv werden“, rät Nack.
Anschub für den Absatz von Elektromobilen wird unterdessen bald aus Brüssel kommen, so die Anwälte. Grund ist die EG-Richtlinie 2009/33/EG. Nach ihren Vorgaben muss die öffentliche Hand umweltfreundlichere Fahrzeuge kaufen als bisher. Bis 4. Dezember muss sie in deutsches Recht umgesetzt sein Wer Bund, Ländern, Städten und Gemeinden nach diesem Datum keine umweltfreundlichen Fahrzeuge anbieten kann, und dazu werden auch E-Fahrzeuge gehören, der wird bei öffentlichen Aufträgen das Nachsehen haben.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre E-Mobility.
Quelle: Noerr LLP



